Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Zusatzblatt 'Wichitge Informationen' sind ein integrierter Bestandteil unseres Vertragswesens. Lesen Sie bitte dieses Dokument durch - oder laden Sie es sich herunter.
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
In Ergänzung zum Bundesgesetz über Pauschalreisen werden folgende Bedingungen vereinbart:
1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung
1.1 Ihre Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme
Ihrer Anmeldung zustande.
Meldet der Anmelder weitere Reiseteilnehmer an, so steht
er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung
des Reisepreises) ein, wie für seine eigenen Verpflichtungen.
1.2 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. - Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
1.3 Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Einzahlungsschein. Sie können bis zu 50 % pro Arrangement mit Reka-Schecks bezahlen, aber maximal Fr. 500.-- pro Person und Reise. Der Betrag ist unbedingt vor der Abreise zu überweisen.
1.4 Für Kinder gewähren wir folgende Reduktionen: bis 2 Jahre gratis (evtl. Hotelkosten sind direkt zu begleichen); 2-6 Jahre 50 % (25% sofern im Zimmer Doppelzimmer mit 1 Erwachs.) / 6-12 Jahre 20 % im Zimmer mit 2 Erwachs. (10 % sofern im Doppelzimmer mit 1 Erwachs.) / 12-16 Jahre 10 % im Zimmer mit 2 Erwachs. (5 % sofern im Doppelzimmer mit 1 Erwachs.). Ab 2 Jahren hat das Kind Anrecht auf seinen eigenen Sitzplatz im Car. Für die Badeferien-Arrangements können diese Reduktionen je nach Hotel abweichen.
2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung
der Reise durch den Reisenden
2.1 Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden,
Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen
Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen,
des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns bis 21 Tage
vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr
von Fr. 60.-- pro Person, höchstens Fr. 120.-- pro
Auftrag, zuzüglich Telefon-, Telefaxspesen. Nach dieser
Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2.
- Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine Annullationskostenversicherung
gedeckt.
2.2 Annullieren Sie Ihre Reise bis 21 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.-- pro Person, maximal Fr. 120.-- pro Auftrag, zuzüglich Telefon-, Telefaxspesen. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt.
Treten Sie später von der Reise zurück, müssen
wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende
Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung
stellen:
21 - 15 Tage vor Abreise: 40 %
14 - 8 Tage vor Abreise: 60 %
7 - 1 Tage vor Abreise: 80 %
am Abreisetag 100%
Das Recht, rechtzeitig einen Ersatzreisenden gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen zu stellen, ist von dieser Regelung nicht betroffen; vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren.
2.3 Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.
3. Annullationskostenversicherung
Unsere obligatorische Annullationskostenversicherung gewährt
Versicherungsschutz, wenn eine versicherte Person ihre Reise
nicht antreten kann infolge eines der nachgenannten Ereignisse,
sofern dieses nach Buchung der Reise eingetreten ist:
a) schwere Krankheit, schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikation
oder Tod
- der versicherten Person
- einer Person, die dem/der Versicherten sehr nahesteht
- des Stellvertreters/der Stellvertreterin am Arbeitsplatz,
so dass die Anwesenheit
der versicherten Person dort unerlässlich ist;
b) Streiks oder Unruhen aller Art im Ausland, Quarantäne, Epidemien oder Elementarereignissen, welche die Reise verhindern;
c) schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschadens, so dass ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist;
d) unvorhergesehene Kündigung des Anstellungsvertrages der versicherten Person innerhalb der letzten 30 Tage vor der Abreise durch den Arbeitgeber, und zwar infolge zwingender wirtschaftlicher Notlage.
4. Einreiseformalitäten
Schweizer Bürger und Bürger Lichtensteins benötigen
für die Reisen eine gültige Identitätskarte
oder einen gültigen Pass (anderslautende Vorschriften
finden Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung). Bürger
anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der
Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über
die entsprechenden Vorschriften informieren kann.
Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften,
die Beschaffung wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente
(wie Pass, Identitätskarte usw.) selber verantwortlich.
Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer
Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.
5. Unsere Leistungen (Car, Hotel, Mahlzeiten, Programm,
Mehrwertsteuer)
5.1. Die Reise erfolgt im luxuriösen Reisecar (Bordtoilette,
Kühlschrank, warme Getränke, Klimaanlage, verstellbare
Sitze). Wünsche für Platzreservationen werden
in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.
Wir bitten Sie, das Rauchen im Car auf das absolute Minimum
zu beschränken und auf Zigarre und Pfeife zu verzichten.
Besten Dank.
5.2. Der Preis gilt pro Person im Doppelzimmer mit Dusche
oder Bad und WC. Je nach Reise beinhaltet der Preis Zimmer/Frühstück,
Halbpension, Vollpension oder Kombinationen davon (bei jeder
Reise vermerkt). Die im Routenbeschrieb erwähnten Besuche,
Ausflüge, Reiseleitungen, Eintritte, Bahnen, Schiffe
etc. sind ebenfalls inbegriffen, sofern sie nicht als "fakultativ"
bezeichnet sind.
Einzelzimmer sind beschränkt verfügbar, der Zuschlag
für den ganzen Aufenthalt ist bei jeder Reise separat
erwähnt.
Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen inbegriffen. Dies
gilt für sämtliche von uns in der Schweiz erbrachten
Leistungen (Anteil Kilometer, Hotel, Mahlzeiten etc.)
6. Programm- und Preisänderungen
6.2 Änderungen vor Vertragsabschluss.
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen,
Preise in den Prospekten, auf Flugblättern und auf
den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern.
6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte
Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können
sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten
(einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen
Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen,
Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren
usw.);
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so
können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis
erhöht sich entsprechend.
Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 21
Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung
mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter
6.3 genannten Rechte zu.
6.3 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis
erhöht, Programmänderungen oder Änderungen
im Transportbereich vorgenommen werden.
Führt die Programmänderung oder die Änderung
einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung
eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die
Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende
Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderungen annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten
den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer
Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von
uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen
wollen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c)
zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung
oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen
zu (die 5Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung
am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).
7. Reiseabsage durch uns
Gruppengrösse.
Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von
20 Personen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen
dieser Teilnehmer die Reise spätestens 21 Tage vor
Reisebeginn abzusagen.
8. Reiseabbruch durch den Reisenden
Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis
nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten
(z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. - Müssen
Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall
usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur/Reiseleiter
bei der Organisation Ihrer Rückreise. Nur bei Reiseabbruch
aus zwingenden Gründen vergüten wir Ihnen diejenigen
Leistungen, die uns nicht belastet werden (unter Abzug einer
angemessenen Bearbeitungsgebühr).
9. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
9.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung
oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet,
bei unserem Chauffeur/Reiseleiter unverzüglich diesen
Mangel oder Schaden zu beanstanden.
9.2 Der Chauffeur/Reiseleiter wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Chauffeur/Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. - Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.
9.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber uns geltend machen?
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen
gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie
uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen
Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten.
Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des Chauffeurs/Reiseleiters
und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie
nicht innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende
der vereinbarten Reise Ihre Forderungen geltend machen,
gehen Sie allen Ansprüchen verlustig und Sie verlieren
alle Ihre Rechte.
10. Unsere Haftung
10.1 Allgemeines
Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter,
aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen
oder eines erlittenen Schadens, soweit es uns nicht möglich
war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung
zu erbringen oder den Schaden zu beheben und uns oder den
Leistungsträger ein Verschulden trifft (vorbehalten
bleiben nachfolgende Ziffern).
10.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze
Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung
bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger
Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen
dieser Abkommen und Gesetze.
Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen
oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im
Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schiffahrt auf
Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
10.2.2 Haftungsausschlüsse
Wir haften Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder
die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder
der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen
ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während
der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse
eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches
wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger
trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden
konnten.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht
von uns ausgeschlossen.
10.2.3 Nicht gehörige Vertragserfüllung, übrige
Schäden
Für die Folgen der Nichterfüllung oder nicht gehörigen
Erfüllung des Vertrages wie für Schäden
haften wir Ihnen, wenn uns oder den Leistungsträger
ein Verschulden trifft. Diese Haftung für nicht gehörige
Vertragserfüllung oder Schäden, die nicht Personenschäden
sind, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt
(vorbehaltlich weitergehender Haftungsbeschränkungen
oder Haftungsausschlüsse dieser Ziffer 9).
10.2.4 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten
usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass
Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen,
Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen
usw. selber verantwortlich sind. - In den Hotels sind diese
Gegenstände im Safe aufzubewahren. - Sie dürfen
diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Car
usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. - Bei Diebstahl,
Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen
Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.
10.2.5 Im Car sind Sie durch uns gegen Unfallfolgen versichert; dies durch unsere Insassen-Unfallversicherung im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ausserhalb des Cars besteht unsererseits keine Haftung. Sofern Sie nicht bereits privat genügend versichert sind, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer kombinierten Gepäck-, Unfall- und Krankenversicherung. Die Bedingungen geben wir Ihnen gerne bekannt.
10.3 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen
Gesetzbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h.
nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle
auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht
internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten
oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist
ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
12.2 Für Klagen gegen uns wird der ausschliessliche Gerichtsstand am Sitz unserer Firma vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder am Sitz unserer Firma einklagen.